Personalbeschaffung und Personalauswahl
In 30 Sekunden
Offene Stellen besetzt du intern (aus dem eigenen Betrieb) oder extern (vom Arbeitsmarkt). Die Stellenanzeige muss nach dem AGG neutral sein, und der Betriebsrat redet bei Ausschreibung (§ 93 BetrVG) und Einstellung (§ 99 BetrVG) mit. Ausgewählt wird über Unterlagen, Gespräche, Tests oder Assessment-Center.
- Interne und externe Personalbeschaffung mit Vor- und Nachteilen vergleichen
- Stellenbeschreibung und Stellenanzeige unterscheiden und eine AGG-konforme Anzeige erkennen
- Die Rechte des Betriebsrats bei Ausschreibung und Einstellung nennen
- Auswahlverfahren beschreiben und Bewerbungsunterlagen analysieren
- Arbeitszeugnisse lesen und Zeugnisformulierungen Noten zuordnen
- •Wege: innerbetriebliche Stellenausschreibung (Intranet, Aushang), Versetzung, Beförderung, Übernahme von Azubis, Mehrarbeit
- •Vorteil: Person und Betrieb kennen sich, geringeres Fehlbesetzungsrisiko
- •Vorteil: schneller, billiger, kurze Einarbeitung
- •Vorteil: Aufstiegschancen motivieren die Belegschaft
- •Nachteil: kleine Auswahl, Stelle des Wechslers wird frei
- •Nachteil: Betriebsblindheit, Enttäuschung bei abgelehnten Kollegen
- •Wege: Stellenanzeige (Website, Zeitung), Online-Jobbörsen, Social Media (LinkedIn, Instagram), Agentur für Arbeit, Personalberater, Zeitarbeit, Hochschulmessen
- •Vorteil: große Auswahl, neue Ideen und Know-how
- •Vorteil: kein Loch an anderer Stelle im Betrieb
- •Nachteil: teurer (Anzeigen, Berater), dauert länger
- •Nachteil: höheres Risiko einer Fehlbesetzung, längere Einarbeitung
- •Nachteil: Frust bei internen Interessenten
| Stellenbeschreibung | Stellenanzeige | |
|---|---|---|
| Zweck | internes Dokument: beschreibt die Stelle genau | Werbung nach außen: sucht Bewerber |
| Inhalt | Stellenbezeichnung, Einordnung (Über-/Unterstellung), Vertretung, Ziele, Aufgaben, Befugnisse, Anforderungen | Wir sind … (Unternehmen), wir suchen … (Stelle, Aufgaben), wir erwarten … (Anforderungen), wir bieten … (Gehalt, Benefits), Kontakt und Frist |
| Adressat | Stelleninhaber, Vorgesetzte, Personalabteilung | Bewerberinnen und Bewerber |
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerberinnen und Bewerber schon vor dem Vertrag. Nach § 1 AGG darf niemand benachteiligt werden wegen
- Rasse oder ethnischer Herkunft,
- Geschlecht,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter,
- sexueller Identität.
§ 11 AGG verlangt deshalb eine neutrale Stellenausschreibung. Typisch ist der Zusatz (m/w/d). Formulierungen wie „junges, dynamisches Team“ oder „Muttersprache Deutsch“ sind riskant, besser: „sehr gute Deutschkenntnisse“.
Eine Absage mit diskriminierendem Grund kann teuer werden. Nach § 15 AGG hat die benachteiligte Person Anspruch auf Entschädigung. Hätte sie die Stelle auch ohne Benachteiligung nicht bekommen, sind es höchstens drei Monatsgehälter (§ 15 Abs. 2 AGG). Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Einen Anspruch auf Einstellung gibt es nicht (§ 15 Abs. 6 AGG).
| Vorschrift | Recht des Betriebsrats |
|---|---|
| § 93 BetrVG | Er kann verlangen, dass Stellen vor der Besetzung innerbetrieblich ausgeschrieben werden. |
| § 94 BetrVG | Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze brauchen seine Zustimmung. |
| § 95 BetrVG | Auswahlrichtlinien für Einstellungen brauchen seine Zustimmung. |
| § 99 BetrVG | In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern: vor jeder Einstellung unterrichten und Zustimmung einholen. Verweigert er sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich mit Gründen, gilt sie als erteilt. |
- 1Vorauswahl
Bewerbungsunterlagen sichten: Anschreiben, Lebenslauf (Lücken?), Zeugnisse, Nachweise
- 2Tests
z. B. Wissens-, Intelligenz- oder Arbeitsproben, Online-Assessment
- 3Vorstellungsgespräch
Fachfragen, Motivation, Auftreten; strukturiert mit Leitfaden
- 4Assessment-Center
mehrere Beobachter, Gruppenübungen, Präsentation, Rollenspiel; vor allem für Führungs- und Nachwuchskräfte
- 5Entscheidung
Vergleich mit dem Anforderungsprofil, Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG)
- 6Vertrag und Absagen
Arbeitsvertrag, neutrale Absagen ohne Gründe, Unterlagen zurück bzw. Daten löschen
› Welche Fragen im Vorstellungsgespräch sind erlaubt?
Erlaubt sind Fragen, die für die Stelle wichtig sind: berufliche Erfahrung, Qualifikation, Kenntnisse, Gehaltsvorstellung, frühester Eintrittstermin.
Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder sexueller Orientierung. Auf eine unzulässige Frage darf die Bewerberin wahrheitswidrig antworten (Recht zur Lüge), ohne dass der Arbeitgeber später anfechten kann.
Lädt der Arbeitgeber zum Gespräch ein, muss er in der Regel die Vorstellungskosten erstatten (§ 670 BGB), außer er hat das vorher ausdrücklich ausgeschlossen.
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Das einfache Zeugnis nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten und wird auf Verlangen ausgestellt. Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Darum hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt.
| Formulierung | Note |
|---|---|
| … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt | 1 sehr gut |
| … stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt | 2 gut |
| … zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt | 3 befriedigend |
| … zu unserer Zufriedenheit erledigt | 4 ausreichend |
| … im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt | 5 mangelhaft |
| … hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen | 6 ungenügend |
Zähle die Verstärker: stets + vollsten = 1. Fällt einer weg, rutschst du eine Note runter. „Bemüht“ ist immer ein schlechtes Zeichen.
Der Einkauf braucht ab 1. März eine Industriekauffrau oder einen Industriekaufmann mit SAP-Kenntnissen. Der Betriebsrat verlangt nach § 93 BetrVG eine interne Ausschreibung. Parallel erscheint eine Anzeige auf der Website und in einer Jobbörse: „Sachbearbeiter Einkauf (m/w/d)“. Von 34 Bewerbungen kommen 5 ins Gespräch. Vor dem Vertrag legt Personalleiterin Frau Kessler dem Betriebsrat die Unterlagen nach § 99 BetrVG vor.
- Intern = schnell, günstig, motivierend, aber kleine Auswahl.
- Extern = große Auswahl, frische Ideen, aber teuer und riskanter.
- Anzeige neutral (§ 11 AGG), sonst Entschädigung (§ 15 AGG).
- Betriebsrat: § 93 interne Ausschreibung, § 99 Zustimmung zur Einstellung.
Lieber schauen als lesen?
Kurze Erklärvideos zum Thema. Das Video lädt erst, wenn du auf Play tippst. Geprüft am 6.10.2026.
Fachbegriffe auf Englisch
In der Prüfung können englische Fachbegriffe vorkommen.
Jetzt du
Starte mit den leichten Aufgaben. Falsche Antworten landen automatisch in deiner Wiederholungsliste.
Welche Wege gehören zur internen Personalbeschaffung? (Mehrere richtig)
Mehrere Antworten sind richtig (3).
Ordne die Zeugnisformulierung der Note zu.
Die Lumen Leuchten GmbH entwirft eine Stellenanzeige für die Montage.
Welche Formulierung ist mit dem AGG vereinbar?
Richtig oder falsch?
Ein Bewerber wurde wegen seines Alters abgelehnt. Er hätte die Stelle aber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht bekommen, weil eine besser qualifizierte Bewerberin eingestellt wurde. Das Monatsgehalt der Stelle beträgt 3.250 €.
Wie hoch ist die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG höchstens?
Bringe die Schritte der Personalauswahl in eine sinnvolle Reihenfolge.
Mit den Pfeilen in die richtige Reihenfolge bringen.
- 1.Zustimmung des Betriebsrats einholen
- 2.Entscheidung anhand des Anforderungsprofils treffen
- 3.Arbeitsvertrag schließen und Absagen versenden
- 4.Vorstellungsgespräche führen
- 5.Bewerbungsunterlagen sichten und vorauswählen
Welche Frage darf im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden?
Die Leitung des Vertriebsinnendienstes der Lumen Leuchten GmbH wird frei, weil Herr Brandt in den Ruhestand geht. Sein Stellvertreter, Herr Yilmaz, interessiert sich für die Stelle. Die Geschäftsführung überlegt, stattdessen über einen Personalberater eine externe Führungskraft zu suchen.
Beurteile beide Möglichkeiten mit je zwei Argumenten und gib eine begründete Empfehlung. Nenne außerdem die Rolle des Betriebsrats.
Lumen hat 120 Beschäftigte und einen Betriebsrat. Die Personalabteilung möchte einen Konstrukteur einstellen und informiert den Betriebsrat am Montag, 2. November, vollständig. Der Betriebsrat meldet sich nicht.
Welche Aussage trifft zu?
Karteikarten
Mit Wiederholungsplan lernen: Karteikarten-Trainer