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Mitbestimmung und Tarifvertrag

In 30 Sekunden

Im Betrieb vertritt der Betriebsrat die Beschäftigten, für Azubis und Jugendliche gibt es zusätzlich die JAV. Seine Rechte reichen von bloßer Information bis zur echten Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Löhne und Arbeitszeiten handeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ohne den Staat in Tarifverträgen aus (Tarifautonomie).

Danach kannst du:
  • Du kennst die Voraussetzungen der Betriebsratswahl, Wahlalter, Wählbarkeit und Amtszeit.
  • Du ordnest Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach ihrer Stärke ein.
  • Du unterscheidest betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung.
  • Du erklärst Tarifautonomie, Tarifvertragsarten, Friedenspflicht und den Ablauf eines Arbeitskampfes.
  • Du wendest Günstigkeitsprinzip und Allgemeinverbindlichkeit an.

Mitbestimmung heißt: Die Beschäftigten reden bei Entscheidungen mit. Es gibt zwei Ebenen.

  • Betriebliche Mitbestimmung: im Betrieb, durch den Betriebsrat (Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG).
  • Unternehmensmitbestimmung: im Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften (Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz).
ThemaRegelParagraf
Wann?in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind§ 1
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht)alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren (seit 2021), Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden (ab dem ersten Tag)§ 7
Wählbar (passives Wahlrecht)Wahlberechtigte ab 18 Jahren, die mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören§ 8
Größez. B. 5 bis 20 Wahlberechtigte: 1 Mitglied; 21 bis 50 Wahlberechtigte: 3; 51 Wahlberechtigte bis 100 Arbeitnehmer: 5; 101 bis 200 Arbeitnehmer: 7§ 9
Amtszeit4 Jahre; regelmäßige Wahlen alle 4 Jahre vom 1. März bis 31. Mai (z. B. 2022, 2026)§§ 13, 21
Kostenträgt der Arbeitgeber; Arbeit im Betriebsrat ist Arbeitszeit§§ 37, 40
KündigungsschutzBetriebsratsmitglieder sind besonders vor Kündigung geschützt§ 15 KSchG
Betriebsrat auf einen Blick (BetrVG)
Beteiligungsrechte des Betriebsrats: von schwach nach stark
  1. 1
    Information

    Arbeitgeber muss rechtzeitig unterrichten, z. B. über Planung neuer Anlagen (§ 90) oder wirtschaftliche Lage

  2. 2
    Anhörung

    Betriebsrat darf seine Meinung sagen, z. B. vor jeder Kündigung (§ 102). Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam

  3. 3
    Beratung

    Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat sprechen, z. B. Personalplanung (§ 92), Arbeitsplatzgestaltung (§ 90)

  4. 4
    Widerspruch / Zustimmungsverweigerung

    Bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung (§ 99, ab mehr als 20 Wahlberechtigten im Unternehmen) kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern

  5. 5
    Mitbestimmung

    Ohne Zustimmung keine Maßnahme; bei Streit entscheidet die Einigungsstelle. Soziale Angelegenheiten (§ 87)

Merke

Echte Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (soziale Angelegenheiten), Auswahl:

  • Ordnung und Verhalten im Betrieb (z. B. Rauchverbot, Kleiderordnung)
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Verteilung auf die Wochentage
  • vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (Überstunden, Kurzarbeit)
  • Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
  • technische Einrichtungen zur Überwachung (z. B. Zeiterfassung, Kameras, Software)
  • Fragen der Lohngestaltung, Akkord- und Prämiensätze
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Vorschlagswesen
Prüfungsfalle

Kündigung ≠ Mitbestimmung. Bei einer Kündigung hat der Betriebsrat nur ein Anhörungsrecht (§ 102 BetrVG). Er kann widersprechen, die Kündigung aber nicht verhindern. Vergisst der Arbeitgeber die Anhörung, ist die Kündigung allerdings unwirksam.

Lohnhöhe ≠ § 87. Wie viel gezahlt wird, regelt der Tarifvertrag. Der Betriebsrat bestimmt bei der Lohngestaltung (z. B. Entlohnungsgrundsätze, Prämiensystem) mit.

Betriebsvereinbarung (§ 77 BetrVG): ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle Beschäftigten des Betriebs unmittelbar gilt. Beispiel bei Lumen Leuchten: Regeln zum mobilen Arbeiten. Was üblicherweise im Tarifvertrag steht (Löhne), darf nicht per Betriebsvereinbarung geregelt werden, außer der Tarifvertrag erlaubt es (Tarifvorbehalt, § 77 Abs. 3).

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) (§§ 60 ff. BetrVG): gibt es, wenn ein Betriebsrat besteht und mindestens 5 jugendliche oder auszubildende Arbeitnehmer da sind.

  • Wahlberechtigt: Arbeitnehmer unter 18 und alle Azubis (seit 2021 ohne Altersgrenze).
  • Wählbar: Arbeitnehmer unter 25 und alle Azubis (ohne Altersgrenze). Wer im Betriebsrat sitzt, kann nicht in die JAV.
  • Amtszeit: 2 Jahre.
  • Die JAV arbeitet über den Betriebsrat: Sie kann Anträge stellen und an Betriebsratssitzungen teilnehmen.
Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat
Drittelbeteiligungsgesetz
  • •Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern
  • •Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter
  • •Anteilseigner haben klare Mehrheit
Mitbestimmungsgesetz 1976
  • •Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern
  • •Aufsichtsrat paritätisch (je zur Hälfte) besetzt
  • •Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende (Anteilseignerseite) eine Zweitstimme

Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG): Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände) handeln Löhne und Arbeitsbedingungen ohne Einmischung des Staates aus. Die Partner heißen Tarifparteien oder Sozialpartner: auf der einen Seite eine Gewerkschaft (z. B. IG Metall, ver.di), auf der anderen ein Arbeitgeberverband (Flächentarifvertrag) oder ein einzelnes Unternehmen (Haus- oder Firmentarifvertrag).

Tarifverträge gelten unmittelbar nur für Mitglieder beider Seiten (Tarifbindung, § 3 TVG). Viele Arbeitgeber wenden sie aber über den Arbeitsvertrag auf alle an.

ArtInhaltLaufzeit
Manteltarifvertragallgemeine Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Zuschlägelang (mehrere Jahre)
Entgeltrahmentarifvertrag (Lohn-/Gehaltsrahmen)Entgeltgruppen und Merkmale für die Eingruppierunglang
Lohn- und Gehaltstarifvertrag (Entgelttarifvertrag)Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungenkurz (meist 1 bis 2 Jahre)
Arten von Tarifverträgen
Ablauf einer Tarifrunde mit Arbeitskampf
  1. 1
    Kündigung des Tarifvertrags

    Ende der Laufzeit; die Friedenspflicht endet

  2. 2
    Forderungen und Verhandlungen

    evtl. Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht

  3. 3
    Scheitern der Verhandlungen

    eine Seite erklärt die Verhandlungen für gescheitert

  4. 4
    Schlichtung

    unparteiischer Schlichter macht einen Einigungsvorschlag (wenn vereinbart)

  5. 5
    Urabstimmung

    mindestens 75 % der Gewerkschaftsmitglieder müssen für Streik stimmen (Satzung der Gewerkschaft)

  6. 6
    Streik

    Arbeitsniederlegung; Streikende bekommen kein Entgelt, Mitglieder erhalten Streikgeld

  7. 7
    Aussperrung (möglich)

    Arbeitgeber schließen Beschäftigte von der Arbeit aus, ohne Lohn

  8. 8
    Neue Verhandlungen und Einigung

    Verhandlungsergebnis

  9. 9
    Zweite Urabstimmung

    oft reichen 25 % Zustimmung, damit das Ergebnis angenommen ist

  10. 10
    Neuer Tarifvertrag

    erneut Friedenspflicht für die Laufzeit

Merke
  • Friedenspflicht: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Arbeitskämpfe über die darin geregelten Punkte verboten.
  • Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG): Vom Tarifvertrag darf nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Rangfolge: Gesetz → Tarifvertrag → Betriebsvereinbarung → Arbeitsvertrag; die niedrigere Stufe darf mehr geben, nicht weniger.
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung (§ 5 TVG): Das Bundesarbeitsministerium kann einen Tarifvertrag auf Antrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche verbindlich erklären, auch für Nichtmitglieder.
Beispiel: Günstigkeitsprinzip bei Lumen Leuchten

Der Tarifvertrag sieht 30 Tage Urlaub vor. Mias Arbeitsvertrag nach der Ausbildung nennt 28 Tage. Es gelten 30 Tage, weil Lumen tarifgebunden ist und Mia Gewerkschaftsmitglied ist (Tarifbindung beider Seiten). Würde der Arbeitsvertrag 32 Tage nennen, gälten 32 Tage, weil das für Mia günstiger ist.

Lieber schauen als lesen?

Kurze Erklärvideos zum Thema. Das Video lädt erst, wenn du auf Play tippst. Geprüft am 6.10.2026.

Betriebsrat (Teil 2) Rechte & Mitbestimmung einfach erklärt | Prüfungswissen
Berufskolleg Hückeswagen · auf YouTube öffnen
Tarifvertrag einfach erklärt: Was ist ein Tarifvertrag? | Betriebsrat Video
BetriebsratVideo by W.A.F. · auf YouTube öffnen

Fachbegriffe auf Englisch

In der Prüfung können englische Fachbegriffe vorkommen.

Betriebsratworks council
Gewerkschafttrade union
Tarifvertragcollective (wage) agreement
Streikstrike
Mitbestimmungco-determination
Arbeitgeberverbandemployers' association

Jetzt du

Starte mit den leichten Aufgaben. Falsche Antworten landen automatisch in deiner Wiederholungsliste.

0 von 12 gelöst
Aufgabe 1Richtig/FalschEinstieg

Betriebsratswahl: Stimmt das?

Jonas (Azubi, 16 Jahre) darf den Betriebsrat mitwählen.
Ein 17-jähriger Azubi kann in den Betriebsrat gewählt werden.
Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre.
Ein Betriebsrat kann schon ab 3 Beschäftigten gewählt werden.
Aufgabe 2ZuordnenPrüfungsniveau

Ordne die Maßnahme dem stärksten Beteiligungsrecht des Betriebsrats zu.

Lumen plant den Bau einer neuen Fertigungshalle.
Lumen stellt eine neue Sachbearbeiterin im Vertrieb ein.
Lumen will eine elektronische Zeiterfassung einführen.
Lumen kündigt einem Lageristen ordentlich.
Aufgabe 3AuswahlEinstieg

Lumen Leuchten hat 120 Arbeitnehmer, alle wahlberechtigt. Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat?

Aufgabe 4AuswahlPrüfungsniveau

Welche zwei Angelegenheiten unterliegen der echten Mitbestimmung nach § 87 BetrVG?

Mehrere Antworten sind richtig (2).

Aufgabe 5Richtig/FalschPrüfungsniveau

JAV: Stimmt das?

Eine JAV kann nur gewählt werden, wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt.
Mia (21, Azubi im 3. Jahr) darf die JAV wählen.
Ein 23-jähriger Sachbearbeiter (kein Azubi) darf die JAV wählen.
Die Amtszeit der JAV beträgt vier Jahre.
Aufgabe 6ZuordnenEinstieg

Ordne die Tarifvertragsart ihrem typischen Inhalt zu.

Manteltarifvertrag
Entgelttarifvertrag
Entgeltrahmentarifvertrag
Aufgabe 7ReihenfolgePrüfungsniveau

Bring den Ablauf eines Arbeitskampfes in die richtige Reihenfolge.

Mit den Pfeilen in die richtige Reihenfolge bringen.

  1. 1.Scheitern der Verhandlungen und Schlichtung
  2. 2.Streik
  3. 3.Urabstimmung über den Streik
  4. 4.Einigung und zweite Urabstimmung
  5. 5.Neuer Tarifvertrag
  6. 6.Tarifvertrag läuft aus, Friedenspflicht endet
  7. 7.Tarifverhandlungen
Aufgabe 8RechnenPrüfungsniveau

In einem Tarifbezirk sind 3.200 Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied. Laut Satzung müssen mindestens 75 % der Mitglieder für einen Streik stimmen. Wie viele Ja-Stimmen sind mindestens nötig?

Stimmen
Aufgabe 9AuswahlKnifflig
Situation

Lumen Leuchten ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie. Der Entgelttarifvertrag läuft noch bis Ende Dezember. Im Oktober ruft die Gewerkschaft zu einem Warnstreik auf, um höhere Löhne durchzusetzen.

Wie ist der Warnstreik zu beurteilen?

Aufgabe 10AuswahlKnifflig
Situation

Lumen Leuchten und der Mitarbeiter Herr Kraus sind tarifgebunden. Im Manteltarifvertrag stehen 30 Urlaubstage und 37 Wochenstunden. Im Arbeitsvertrag von Herrn Kraus stehen 32 Urlaubstage und 38 Wochenstunden.

Was gilt für Herrn Kraus?

Aufgabe 11ZuordnenPrüfungsniveau

Ordne den Begriff der passenden Erklärung zu.

Aussperrung
Tarifautonomie
Allgemeinverbindlichkeit
Drittelbeteiligung
Aufgabe 12Freie AntwortPrüfungsniveau

Erkläre den Unterschied zwischen einem Tarifvertrag und einer Betriebsvereinbarung. Nenne jeweils Vertragspartner, Geltungsbereich und ein Beispiel.

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