Anfrage und Angebot
In 30 Sekunden
Eine Anfrage ist rechtlich unverbindlich, sie leitet nur den Kontakt ein. Ein Angebot an eine bestimmte Person bindet den Anbieter (§ 145 BGB), außer er schränkt die Bindung mit einer Freizeichnungsklausel ein. Schaufenster, Kataloge und Onlineshops sind keine Angebote, sondern nur Aufforderungen an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben.
- allgemeine und bestimmte Anfragen unterscheiden
- erklären, wann und wie lange ein Angebot bindet (§§ 145, 147, 148 BGB)
- Freizeichnungsklauseln richtig deuten
- Anpreisungen (Schaufenster, Katalog, Onlineshop) von echten Angeboten abgrenzen
- ein vollständiges Angebot aus Verkäufersicht zusammenstellen
Im Vertrieb beginnt fast jedes Geschäft mit einer Anfrage. Ein Kunde möchte wissen, ob du liefern kannst und zu welchen Bedingungen. Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich: Der Kunde muss danach nichts kaufen.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Allgemeine Anfrage: Der Kunde bittet um Katalog, Preisliste oder einen Vertreterbesuch. Er will sich nur einen Überblick verschaffen.
- Bestimmte Anfrage: Der Kunde fragt nach einer konkreten Ware, Menge und Lieferzeit, oft auch nach Preis, Rabatt und Zahlungsbedingungen.
- Das Architekturbüro Klar mailt: „Bitte schicken Sie uns Ihren aktuellen Katalog mit Preisliste.“ Das ist eine allgemeine Anfrage.
- Das Möbelhaus Nordlicht schreibt: „Wir benötigen 200 Stehleuchten Aurora in Schwarz, Lieferung bis 15. November. Nennen Sie uns bitte Ihren Preis, Rabatt und Ihre Zahlungsbedingungen.“ Das ist eine bestimmte Anfrage.
Auf eine bestimmte Anfrage antwortet der Vertrieb mit einem Angebot. Juristisch heißt das Angebot Antrag. Es ist eine Willenserklärung, mit der du einer bestimmten Person den Abschluss eines Vertrags vorschlägst.
Wichtig: Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde rechtzeitig und ohne Änderung an, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Lumen muss dann zu den angebotenen Bedingungen liefern.
Ein Angebot ist formfrei. Es kann mündlich, telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax abgegeben werden. Schriftform ist aber üblich, weil sie beweist, was angeboten wurde.
| Situation | Bindung | Beispiel |
|---|---|---|
| Angebot unter Anwesenden (§ 147 Abs. 1 BGB) | nur so lange das Gespräch dauert, Annahme muss sofort erfolgen | Verkaufsgespräch auf der Messe, Telefonat, Videocall |
| Angebot unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB) | bis zu dem Zeitpunkt, an dem unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist | Brief oder E-Mail: Übermittlungszeit hin + angemessene Überlegungszeit + Übermittlungszeit zurück |
| befristetes Angebot (§ 148 BGB) | bis zum Ablauf der genannten Frist | „Unser Angebot gilt bis zum 31. Oktober.“ |
Ein Angebot erlischt (§ 146 BGB), wenn der Kunde es ablehnt oder nicht rechtzeitig annimmt.
Zwei Sonderfälle aus § 150 BGB kommen oft in der Prüfung:
- Verspätete Annahme: Sie gilt als neues Angebot des Kunden. Jetzt entscheidet der Verkäufer, ob er annimmt.
- Annahme mit Änderungen (z. B. anderer Preis, andere Menge): Sie gilt als Ablehnung plus neues Angebot.
Ein Angebot wird erst mit Zugang beim Kunden wirksam. Du kannst es deshalb nur widerrufen, wenn der Widerruf spätestens gleichzeitig mit dem Angebot ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB).
| Klausel | Was ist unverbindlich? | Was bleibt verbindlich? |
|---|---|---|
| „freibleibend“, „unverbindlich“, „ohne Obligo“ | das gesamte Angebot | nichts |
| „Preis freibleibend“, „Preisänderungen vorbehalten“ | der Preis | alle übrigen Bedingungen |
| „solange Vorrat reicht“ | die Menge | Preis und übrige Bedingungen |
| „Lieferzeit unverbindlich“ | der Liefertermin | Preis, Menge und übrige Bedingungen |
- •richtet sich an eine bestimmte Person
- •bindet den Anbieter (§ 145 BGB)
- •Annahme durch den Kunden = Kaufvertrag
- •Beispiel: schriftliches Angebot an Möbelhaus Nordlicht
- •richtet sich an die Allgemeinheit
- •bindet nicht
- •Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot zu machen
- •Beispiele: Schaufenster, Katalog, Prospekt, Zeitungsanzeige, Onlineshop
Im Onlineshop von Lumen steht die Tischleuchte Nova versehentlich für 9,90 € statt 99,00 €. Ein Kunde bestellt 30 Stück.
Die Produktseite ist nur eine Anpreisung. Das Angebot gibt der Kunde mit seiner Bestellung ab. Die automatische Eingangsbestätigung („Ihre Bestellung ist eingegangen“) ist in der Regel noch keine Annahme. Lumen kann die Bestellung deshalb ablehnen, bevor sie eine Auftragsbestätigung schickt.
Genauso im Café: Die Preistafel ist eine Anpreisung. Erst deine Bestellung an der Theke ist das Angebot.
Schaufenster, Katalog und Onlineshop sind keine Angebote. In der Prüfung wird gern gefragt, ob der Händler zum ausgezeichneten Preis verkaufen muss. Antwort: nein. Der Kunde macht das Angebot, der Händler kann es annehmen oder ablehnen.
Zweite Falle: Die Anfrage ist immer unverbindlich. Nur das Angebot bindet.
- Angebot
- Ware
- Art und Gütez. B. Stehleuchte Aurora, Farbe Schwarz, LED 3000 K
- Menge200 Stück
- Preis
- Listenpreis je Einheit
- PreisnachlässeRabatt, Skonto, Bonus
- Bedingungen
- LieferbedingungenLieferzeit, Versandkosten, Verpackung
- ZahlungsbedingungenZahlungsziel, Skonto
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Eigentumsvorbehalt
- Bindungsfrist
Fehlen im Angebot Angaben, gilt das Gesetz. Fehlt zum Beispiel die Lieferzeit, kann der Käufer sofort Lieferung verlangen (§ 271 BGB). Fehlt eine Regelung zu den Versandkosten, trägt der Käufer die Kosten der Versendung (§ 448 BGB). Ein gutes Angebot regelt deshalb alles Wichtige selbst.
› Angebote vergleichen: die Sicht des Verkäufers
Kunden holen meist mehrere Angebote ein und vergleichen sie. Als Verkäufer solltest du wissen, wonach sie vergleichen:
- quantitativ: Bezugspreis nach Abzug von Rabatt und Skonto und nach Zurechnung der Bezugskosten
- qualitativ: Qualität, Lieferzeit, Zuverlässigkeit, Service, Garantie, Nachhaltigkeit
Daraus folgt für Lumen: Der Listenpreis allein entscheidet selten. Mit kurzer Lieferzeit, frei Haus Lieferung oder gutem Service kannst du ein Angebot attraktiver machen, ohne den Preis zu senken. Vor dem Versand prüft der Vertrieb an den internen Schnittstellen: Kann die Produktion den Termin halten? Hat die Buchhaltung Bedenken bei der Bonität? Passt die Kalkulation?
Anfrage = Frage, Angebot = Versprechen. Eine Frage kostet nichts. Ein Versprechen musst du halten.
Lieber schauen als lesen?
Kurze Erklärvideos zum Thema. Das Video lädt erst, wenn du auf Play tippst. Geprüft am 6.10.2026.
Fachbegriffe auf Englisch
In der Prüfung können englische Fachbegriffe vorkommen.
Jetzt du
Starte mit den leichten Aufgaben. Falsche Antworten landen automatisch in deiner Wiederholungsliste.
Welche Aussage zur Anfrage ist richtig?
Ordne die Klausel der Wirkung zu.
Angebot oder nicht? Prüfe die Aussagen.
Lumen bietet dem Onlinehändler LampenWelt am 6. Oktober schriftlich 100 Tischleuchten Nova zu 62,00 € je Stück an. LampenWelt antwortet am 8. Oktober: „Wir bestellen 100 Stück zu 58,00 € je Stück.“
Wie ist die Antwort von LampenWelt rechtlich einzuordnen?
Lumen schreibt in ein Angebot: „Lieferung solange Vorrat reicht.“ Was gilt? (Mehrere Antworten möglich)
Mehrere Antworten sind richtig (2).
Lumen schickt am Montag per Brief ein unbefristetes Angebot an das Wohnwerk Einrichtungen. Am Mittwoch bemerkt der Vertrieb einen Kalkulationsfehler und schickt am Mittwoch einen Widerruf per E-Mail. Das Angebot ist am Dienstag zugegangen.
Ist der Widerruf wirksam?
Bringe die Schritte der Anbahnung in eine sinnvolle Reihenfolge.
Mit den Pfeilen in die richtige Reihenfolge bringen.
- 1.Lumen sendet ein befristetes Angebot
- 2.Kunde bestellt fristgerecht
- 3.Kunde vergleicht die Angebote mehrerer Hersteller
- 4.Vertrieb prüft Liefertermin mit der Produktion und kalkuliert den Preis
- 5.Kunde stellt eine bestimmte Anfrage
Lumen hat dem Architekturbüro Klar am 1. September ein Angebot geschickt: „Unser Angebot gilt bis zum 15. September.“ Das Büro bestellt am 22. September zu den Bedingungen des Angebots. Inzwischen sind die Materialkosten gestiegen.
Wie ist die Rechtslage?
Das Möbelhaus Nordlicht fragt bei Lumen 300 Pendelleuchten Luna an, Lieferung in sechs Wochen. Du sollst das Angebot vorbereiten.
Nenne die Inhalte, die dein Angebot haben sollte, und erläutere, welche internen Abteilungen du vor dem Versand einbeziehst und warum.
Karteikarten
Mit Wiederholungsplan lernen: Karteikarten-Trainer