Rechtsgeschäfte, Kaufleute und Vollmachten
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Wer Verträge schließen darf, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab: unter 7 gar nicht, von 7 bis 17 nur eingeschränkt. Manche Verträge sind von Anfang an nichtig, andere nur anfechtbar. Im Unternehmen handeln Mitarbeitende mit Vollmacht: Die Prokura ist weit und wird im Handelsregister eingetragen, die Handlungsvollmacht deckt nur das Übliche.
- Du unterscheidest Rechtsfähigkeit und die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit und wendest § 110 BGB an.
- Du ordnest Rechtsgeschäfte als ein- oder mehrseitig ein und kennst Formvorschriften.
- Du unterscheidest nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte mit Anfechtungsgründen und Fristen.
- Du grenzt Prokura und Handlungsvollmacht ab und kennst die Zeichnungszusätze.
- Du unterscheidest Ist-, Kann- und Formkaufmann.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Ein Mensch (natürliche Person) hat sie ab der Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB). Juristische Personen (z. B. Lumen Leuchten GmbH, AG, eingetragener Verein) sind ebenfalls rechtsfähig, ab der Eintragung ins Register.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbst wirksam Verträge zu schließen. Ein Baby ist rechtsfähig (es kann erben), aber nicht geschäftsfähig.
| Stufe | Wer? | Folge | Paragraf |
|---|---|---|---|
| geschäftsunfähig | Kinder unter 7 Jahren; dauerhaft krankhaft gestörte Geistestätigkeit | Willenserklärung ist nichtig | §§ 104, 105 BGB |
| beschränkt geschäftsfähig | 7 bis 17 Jahre | Vertrag ist schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen oder ablehnen | §§ 106 bis 108 BGB |
| voll geschäftsfähig | ab 18 Jahren | Verträge sind wirksam | § 2 BGB |
Ausnahmen, in denen Minderjährige (7 bis 17) allein wirksam handeln:
- lediglich rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB), z. B. ein Geschenk ohne Pflichten
- Taschengeldparagraf (§ 110 BGB): Der Vertrag ist wirksam, wenn der Minderjährige ihn mit Mitteln bewirkt (sofort voll bezahlt), die ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Ratenkäufe fallen nicht darunter.
- selbstständiges Erwerbsgeschäft mit Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB)
- Arbeitsverhältnis, das die Eltern erlaubt haben (§ 113 BGB). Gilt nicht für Ausbildungsverträge.
Jonas (16) ist neuer Azubi bei Lumen Leuchten.
- Er kauft von seiner Vergütung, über die er frei verfügen darf, Kopfhörer für 80 € und zahlt bar. Wirksam (§ 110 BGB).
- Er kauft ein Smartphone für 600 € auf Raten (12 × 50 €). Schwebend unwirksam: Er hat noch nicht vollständig bezahlt. Verweigern die Eltern die Genehmigung, ist der Vertrag unwirksam.
- Der Händler kann die Eltern zur Genehmigung auffordern. Äußern sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt die Genehmigung als verweigert (§ 108 Abs. 2 BGB).
- Rechtsgeschäfte
- einseitig (eine Willenserklärung)
- empfangsbedürftigwirksam mit Zugang: Kündigung, Anfechtung, Mahnung, Rücktritt
- nicht empfangsbedürftigTestament, Auslobung (Finderlohn)
- mehrseitig = Verträge (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)
- einseitig verpflichtendnur eine Seite hat Pflichten: Schenkung, Bürgschaft
- zweiseitig (gegenseitig) verpflichtendbeide Seiten haben Pflichten: Kauf, Miete, Arbeitsvertrag
| Form | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| Textform (§ 126b BGB) | lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger, Name erkennbar, keine Unterschrift | E-Mail, Fax; z. B. Widerrufsbelehrung |
| Schriftform (§ 126 BGB) | eigenhändige Unterschrift auf Papier | Kündigung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB), Bürgschaft eines Nichtkaufmanns (§ 766 BGB) |
| öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) | Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift | Anmeldung zum Handelsregister |
| notarielle Beurkundung (§ 128 BGB) | Notar beurkundet den ganzen Inhalt und belehrt | Grundstückskauf (§ 311b BGB), GmbH-Gesellschaftsvertrag, Schenkungsversprechen |
- •Geschäftsunfähiger handelt (§ 105 BGB)
- •Scheingeschäft (§ 117), Scherzgeschäft (§ 118)
- •Formmangel (§ 125), z. B. Grundstückskauf ohne Notar
- •Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134), z. B. Schwarzarbeit
- •Sittenwidrigkeit und Wucher (§ 138)
- •Inhaltsirrtum oder Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1), z. B. vertippt
- •Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (§ 119 Abs. 2)
- •falsche Übermittlung (§ 120)
- •arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123)
- •Folge nach Anfechtung: von Anfang an nichtig (§ 142)
| Grund | Frist | Paragraf |
|---|---|---|
| Irrtum, falsche Übermittlung | unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Entdeckung, höchstens 10 Jahre nach Abgabe | § 121 BGB |
| arglistige Täuschung, Drohung | innerhalb eines Jahres nach Entdeckung bzw. nach Ende der Zwangslage, höchstens 10 Jahre | § 124 BGB |
Nicht anfechtbar sind der Motivirrtum (z. B. „Ich dachte, die Preise steigen“) und der interne Kalkulationsirrtum (Lumen verrechnet sich bei der Kalkulation, nennt dem Kunden aber nur den Endpreis). Das Risiko trägt, wer sich geirrt hat.
Und: § 113 BGB gilt nicht für den Ausbildungsvertrag. Ein minderjähriger Azubi braucht für den Ausbildungsvertrag immer die Zustimmung der Eltern.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Für Kaufleute gilt das strengere HGB, z. B. die sofortige Rügepflicht (§ 377 HGB).
- Istkaufmann (§ 1 HGB): Gewerbe, das einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Umsatz, Mitarbeitende, Buchführung). Eintragung deklaratorisch.
- Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB): Kleingewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die sich freiwillig eintragen lassen. Eintragung konstitutiv.
- Formkaufmann (§ 6 HGB, für die eG § 17 Abs. 2 GenG): Kapitalgesellschaften und eG sind kraft ihrer Rechtsform Kaufleute, egal was sie tun.
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten) betreiben kein Gewerbe und sind keine Kaufleute.
| Prokura (§§ 48 ff. HGB) | Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) | |
|---|---|---|
| Wer erteilt? | nur der Inhaber oder gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer), ausdrücklich | Kaufmann oder Prokurist; auch formlos oder stillschweigend |
| Handelsregister | Eintragung Pflicht, wirkt deklaratorisch (Prokura gilt ab Erteilung) | keine Eintragung |
| Umfang | alle Geschäfte, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt | Geschäfte, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt |
| Besondere Befugnis nötig für | Grundstücke veräußern und belasten | Grundstücke veräußern/belasten, Wechselverbindlichkeiten eingehen, Darlehen aufnehmen, Prozesse führen |
| Beschränkung | im Außenverhältnis unwirksam (§ 50 HGB) | wirkt gegen Dritte nur, wenn sie sie kannten oder kennen mussten |
| Zeichnung | ppa. (per procura) | i. V. (allgemeine Handlungsvollmacht), i. A. (Art- und Einzelvollmacht) |
Das darf auch ein Prokurist nicht (Inhabergeschäfte):
- Bilanz und Steuererklärungen unterschreiben
- Prokura erteilen
- Insolvenz anmelden
- das Geschäft verkaufen oder auflösen, neue Gesellschafter aufnehmen
- Eintragungen ins Handelsregister für das Unternehmen anmelden (z. B. Firmenänderung)
- Grundstücke verkaufen oder belasten (nur mit besonderer Befugnis)
Kaufen darf der Prokurist dagegen ein Grundstück, Kredite aufnehmen, Mitarbeitende einstellen und entlassen, Prozesse führen.
- Handlungsvollmacht
- Allgemeine Handlungsvollmachtalle gewöhnlichen Geschäfte, z. B. Abteilungsleiterin Vertrieb; Zeichnung i. V.
- Artvollmachteine bestimmte Art von Geschäften dauerhaft, z. B. Einkäuferin, Kassiererin; Zeichnung i. A.
- Einzelvollmachtein einzelnes Geschäft, z. B. Mia soll einmalig ein Paket bei der Post abholen; Zeichnung i. A.
Prokura = „irgendein“, Handlungsvollmacht = „derartig gewöhnlich“. Der Prokurist von Lumen dürfte sogar Fahrräder einkaufen, der Handlungsbevollmächtigte nur, was ein Leuchtenhersteller üblicherweise tut.
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Ordne die Person der richtigen Stufe der Geschäftsfähigkeit zu.
Jonas (16) bekommt von seinen Eltern 60 € Taschengeld im Monat zur freien Verfügung.
Welche zwei Verträge sind ohne Zustimmung der Eltern sofort wirksam?
Mehrere Antworten sind richtig (2).
Ordne das Rechtsgeschäft der richtigen Art zu.
Welche Form ist gesetzlich vorgeschrieben?
Nichtig oder anfechtbar? Stimmt die Aussage?
Innerhalb welcher Frist muss eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt werden?
Herr Brandt ist Prokurist der Lumen Leuchten GmbH. Die Geschäftsführerin hat ihm intern untersagt, Verträge über 50.000 € abzuschließen.
Welche zwei Aussagen sind richtig?
Mehrere Antworten sind richtig (2).
Ordne die Unterschrift der Vollmacht zu.
Frau Schulze leitet den Einkauf von Lumen Leuchten und hat allgemeine Handlungsvollmacht. Sie möchte für Lumen (1) 2.000 LED-Module bei einem Stammlieferanten bestellen, (2) einen Kredit über 200.000 € aufnehmen, (3) einer Kollegin Prokura erteilen und (4) Verpackungsmaterial bei einem Großhändler kaufen, bei dem Lumen bisher nicht bestellt hat.
Welche Geschäfte darf sie ohne besondere Befugnis abschließen?
Um welche Art von Kaufmann handelt es sich?
Prokura: Stimmt das?
Erkläre den Unterschied zwischen einem nichtigen und einem anfechtbaren Rechtsgeschäft und nenne je zwei Beispiele.
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