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Rechtsformen der Unternehmung

In 30 Sekunden

Die Rechtsform legt fest, wer haftet, wer entscheidet und wer den Gewinn bekommt. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) haften Menschen mit ihrem Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Für die Prüfung brauchst du vor allem Haftung, Mindestkapital, Organe und Handelsregister.

Danach kannst du:
  • Du unterscheidest Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG und eG nach Haftung, Leitung und Kapital.
  • Du kennst die Mindestkapitalien von GmbH, UG und AG und die Regeln zur Mindesteinzahlung.
  • Du verteilst den Gewinn einer OHG nach der Regel, die seit 2024 gilt.
  • Du ordnest Unternehmen der Abteilung A oder B des Handelsregisters zu und unterscheidest deklaratorische und konstitutive Wirkung.
  • Du nennst die Firmengrundsätze und erkennst unzulässige Firmen.

Jedes Unternehmen braucht eine Rechtsform. Das ist das rechtliche Kleid des Unternehmens. Sie regelt, wer haftet (wer zahlt, wenn Schulden offen sind), wer die Geschäfte führt (wer intern entscheidet) und wer vertritt (wer nach außen Verträge unterschreiben darf).

Die Grundunterscheidung:

  • Personengesellschaften (OHG, KG): Mindestens eine Person haftet unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Die Gesellschaft ist eine juristische Person. Für Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Überblick über die Rechtsformen
  • Rechtsformen
    • Einzelunternehmene. K., eine Person, haftet allein und unbeschränkt
    • Personengesellschaften
      • OHGalle haften unbeschränkt
      • KGKomplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage
      • GmbH & Co. KGKomplementär ist eine GmbH
    • Kapitalgesellschaften
      • GmbHStammkapital mind. 25.000 €
      • UG (haftungsbeschränkt)ab 1 €, Rücklagenpflicht
      • AGGrundkapital mind. 50.000 €
    • Genossenschaft (eG)fördert ihre Mitglieder, eine Person = eine Stimme
RechtsformHaftungGeschäftsführung/VertretungMindestkapitalRegister
e. K.Inhaber unbeschränkt mit PrivatvermögenInhaber alleinkeinsHR Abt. A
OHGalle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerischjeder Gesellschafter (Einzelbefugnis)keinsHR Abt. A
KGKomplementär unbeschränkt, Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlagenur Komplementäre; Kommanditist hat Kontroll- und WiderspruchsrechtkeinsHR Abt. A
GmbHnur GesellschaftsvermögenGeschäftsführer25.000 € StammkapitalHR Abt. B
UG (haftungsbeschränkt)nur GesellschaftsvermögenGeschäftsführer1 €, 25 % des Jahresüberschusses in die RücklageHR Abt. B
AGnur GesellschaftsvermögenVorstand50.000 € GrundkapitalHR Abt. B
eGnur Genossenschaftsvermögen (Nachschusspflicht laut Satzung möglich)Vorstandkeins, mind. 3 MitgliederGenossenschaftsregister
Die Rechtsformen im Vergleich
OHG und KG
OHG
  • •Alle Gesellschafter haften unbeschränkt (auch privat), unmittelbar (Gläubiger können direkt zu ihnen) und gesamtschuldnerisch (jeder für die ganze Schuld).
  • •Jeder Gesellschafter darf gewöhnliche Geschäfte allein führen und die OHG allein vertreten.
  • •Außergewöhnliche Geschäfte brauchen die Zustimmung aller.
  • •Firma mit Zusatz „OHG“ oder „offene Handelsgesellschaft“.
KG
  • •Mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und mindestens ein Kommanditist (Teilhafter).
  • •Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage. Hat er voll eingezahlt, haftet er nicht mehr persönlich.
  • •Geschäftsführung und Vertretung liegen nur bei den Komplementären.
  • •Kommanditist: Kontrollrecht (Einsicht in den Jahresabschluss) und Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften (§ 164 HGB).
Merke

Gewinnverteilung bei OHG und KG seit 1. Januar 2024 (MoPeG): Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts regelt, wird der Gewinn nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen verteilt. Gibt es keine, nach dem Verhältnis der vereinbarten Beiträge (Einlagen), und erst wenn auch das fehlt, nach Köpfen (§ 120 HGB i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die alte Regel „4 % auf den Kapitalanteil, Rest nach Köpfen“ gilt nicht mehr.

In der Praxis regelt fast jeder Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung selbst. Dann gilt der Vertrag.

Beispiel: Gewinnverteilung in einer OHG

Die „Licht & Form OHG“ (ein Lieferant von Lumen Leuchten) hat drei Gesellschafter. Vereinbarte Beiträge: Anna 200.000 €, Ben 120.000 €, Cem 80.000 €. Der Vertrag sagt zur Gewinnverteilung nichts. Gewinn: 96.000 €.

  • Summe der Beiträge: 400.000 €
  • Anna: 200.000 / 400.000 = 50 % → 48.000 €
  • Ben: 30 % → 28.800 €
  • Cem: 20 % → 19.200 €

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Stammkapital mindestens 25.000 € (§ 5 GmbHG). Bei der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt aber mindestens 12.500 €, also die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Organe: Geschäftsführer (leitet und vertritt), Gesellschafterversammlung (oberstes Organ, beschließt z. B. über den Gewinn), ein Aufsichtsrat ist erst bei mehr als 500 Arbeitnehmern Pflicht. Der Gewinn wird nach Geschäftsanteilen verteilt.

UG (haftungsbeschränkt): eine „Mini-GmbH“ (§ 5a GmbHG). Gründung schon mit 1 € Stammkapital möglich. Dafür muss sie jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses (gemindert um einen Verlustvortrag) in eine gesetzliche Rücklage stellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.

Die drei Organe der AG
Hauptversammlung (Aktionäre)wählt Aufsichtsrat (Anteilseignerseite), beschließt über Gewinnverwendung, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat
Aufsichtsratbestellt und überwacht den Vorstand, prüft den Jahresabschluss
Vorstandleitet die AG eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen

AG (Aktiengesellschaft): Grundkapital mindestens 50.000 € (§ 7 AktG), aufgeteilt in Aktien. Aktionäre bekommen eine Dividende im Verhältnis ihrer Anteile.

GmbH & Co. KG: eine KG, deren Komplementär eine GmbH ist. Die GmbH haftet zwar unbeschränkt, aber eben nur mit ihrem Vermögen. So haftet am Ende keine natürliche Person privat. Eingetragen in Abteilung A, weil sie eine KG ist.

Genossenschaft (eG): mindestens 3 Mitglieder, Ziel ist die Förderung der Mitglieder (z. B. Volksbank, Wohnungsgenossenschaft, Einkaufsgenossenschaft). Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, egal wie viele Anteile es hat.

Wirkung der Eintragung ins Handelsregister
deklaratorisch (rechtsbekundend)
  • •Die Eintragung bestätigt nur, was rechtlich schon besteht.
  • •Istkaufmann: ist Kaufmann schon vor der Eintragung.
  • •Prokura: gilt ab der Erteilung, Eintragung kommt danach.
  • •OHG/KG mit Handelsgewerbe: entsteht im Außenverhältnis schon mit Geschäftsbeginn.
konstitutiv (rechtserzeugend)
  • •Erst die Eintragung schafft die Rechtswirkung.
  • •GmbH, UG und AG entstehen als juristische Person erst mit der Eintragung.
  • •Kannkaufmann (Kleingewerbe) wird erst durch die Eintragung Kaufmann.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, online einsehbar. Abteilung A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e. K., OHG, KG, GmbH & Co. KG). Abteilung B: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Genossenschaften stehen im eigenen Genossenschaftsregister.

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Sie ist nicht das Unternehmen selbst. Sie muss einen Rechtsformzusatz enthalten (§ 19 HGB), z. B. „e. K.“, „OHG“, „GmbH“.

GrundsatzBedeutungBeispiel
Firmenwahrheit und -klarheitDie Firma darf nicht täuschen.„Lumen Leuchten Weltmarktführer GmbH“ ist unzulässig, wenn das nicht stimmt.
FirmenausschließlichkeitAm selben Ort muss sich die Firma deutlich von bestehenden Firmen unterscheiden (§ 30 HGB).Keine zweite „Lumen Leuchten GmbH“ in Kassel.
FirmenbeständigkeitDie Firma darf beim Inhaberwechsel fortgeführt werden, wenn der bisherige Inhaber zustimmt (§ 22 HGB).Der Käufer führt „Lumen Leuchten“ weiter.
FirmenöffentlichkeitJeder Kaufmann muss seine Firma im Handelsregister eintragen lassen (§ 29 HGB).Eintragung beim Amtsgericht Kassel
FirmeneinheitEin Unternehmen führt nur eine Firma.Keine zweite Firma für dasselbe Geschäft
Firmengrundsätze
Prüfungsfalle

Häufige Prüfungsfehler:

  • „Der Kommanditist haftet nicht.“ Falsch: Er haftet bis zur Höhe seiner Einlage. Ist die Einlage voll eingezahlt, ist er nur raus aus der persönlichen Haftung.
  • „Die GmbH-Gesellschafter haften mit 25.000 €.“ Falsch: Die GmbH haftet mit ihrem ganzen Vermögen. Die Gesellschafter riskieren nur ihre Einlage.
  • „OHG-Gewinn: 4 % Zinsen, Rest nach Köpfen.“ Das ist die Regel bis 2023. Seit 2024 gilt das Beteiligungsverhältnis.
  • Bei der GmbH genügen nicht immer 12.500 €: Bei 60.000 € Stammkapital ist ein Viertel (15.000 €) mehr als 12.500 €.
Eselsbrücke

A wie „Alle Menschen“: In Abteilung A stehen Unternehmen, hinter denen Menschen voll haften (e. K., OHG, KG). B wie „Beschränkt“: In Abteilung B stehen die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.

Lieber schauen als lesen?

Kurze Erklärvideos zum Thema. Das Video lädt erst, wenn du auf Play tippst. Geprüft am 6.10.2026.

Unternehmensformen einfach erklärt - Rechtsformen Einzelunternehmen, OHG, KG, GbR, GmbH, AG
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Fachbegriffe auf Englisch

In der Prüfung können englische Fachbegriffe vorkommen.

Rechtsformlegal form
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)private limited company
Aktiengesellschaftpublic limited company / stock corporation
Haftungliability
Handelsregistercommercial register
Gesellschafterpartner / shareholder
Stammkapitalshare capital

Jetzt du

Starte mit den leichten Aufgaben. Falsche Antworten landen automatisch in deiner Wiederholungsliste.

0 von 12 gelöst
Aufgabe 1ZuordnenEinstieg

Ordne jeder Rechtsform das passende Mindestkapital zu.

AG
UG (haftungsbeschränkt)
GmbH
OHG
Aufgabe 2AuswahlEinstieg

Welche Aussage zur Haftung in der KG ist richtig?

Aufgabe 3RechnenPrüfungsniveau
Situation

Die „Licht & Form OHG“ beliefert Lumen Leuchten mit Glasschirmen. Gesellschafter sind Anna (vereinbarter Beitrag 200.000 €), Ben (120.000 €) und Cem (80.000 €). Der Gesellschaftsvertrag enthält keine Regelung zur Gewinnverteilung und keine Beteiligungsquoten. Der Jahresgewinn beträgt 96.000 €.

Wie viel Euro Gewinn erhält Ben nach der gesetzlichen Regelung, die seit 2024 gilt?

€
Aufgabe 4RechnenPrüfungsniveau
Situation

Drei Freunde gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 60.000 €. Jeder übernimmt einen Geschäftsanteil von 20.000 €. Es gibt nur Bareinlagen.

Welchen Betrag müssen die Gesellschafter vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens insgesamt einzahlen?

€
Aufgabe 5RechnenPrüfungsniveau
Situation

Die „Glühwurm UG (haftungsbeschränkt)“ hat ein Stammkapital von 2.000 € und erzielt einen Jahresüberschuss von 18.000 €. Einen Verlustvortrag gibt es nicht.

Wie viel Euro muss die UG mindestens in die gesetzliche Rücklage einstellen?

€
Aufgabe 6ZuordnenEinstieg

Ordne die Organe der AG ihren Aufgaben zu.

Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Aufgabe 7Richtig/FalschPrüfungsniveau

Handelsregister: Stimmt das?

Die Lumen Leuchten GmbH ist in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Eine GmbH & Co. KG steht in Abteilung B, weil eine GmbH beteiligt ist.
Eine GmbH entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung (konstitutive Wirkung).
Ein Istkaufmann wird erst durch die Eintragung zum Kaufmann.
Eine eingetragene Genossenschaft steht im Genossenschaftsregister.
Aufgabe 8AuswahlPrüfungsniveau

Welche zwei Firmen verstoßen gegen die Firmengrundsätze bzw. § 19 HGB?

Mehrere Antworten sind richtig (2).

Aufgabe 9AuswahlKnifflig
Situation

Lumen Leuchten möchte einen neuen Händler in Kassel beliefern: die „Hell & Dunkel KG“. Komplementärin ist Frau Hell, Kommanditist ist Herr Dunkel mit einer Einlage von 50.000 €, von der er erst 30.000 € eingezahlt hat. Die KG zahlt eine Rechnung über 80.000 € nicht.

Welche Aussage ist richtig?

Aufgabe 10ZuordnenPrüfungsniveau

Welcher Firmengrundsatz ist jeweils betroffen?

Jeder Kaufmann muss seine Firma ins Handelsregister eintragen lassen.
Ein Käufer übernimmt ein Geschäft und darf die alte Firma mit Zustimmung weiterführen.
Die Firma darf über Art und Umfang des Geschäfts nicht täuschen.
In derselben Stadt darf es keine zweite gleichlautende Firma geben.
Aufgabe 11Richtig/FalschKnifflig

Stimmt das?

Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklage, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht.
In der GmbH & Co. KG haftet letztlich keine natürliche Person unbeschränkt.
Ohne vertragliche Regelung bekommt in einer OHG jeder Gesellschafter zuerst 4 % auf seinen Kapitalanteil.
Ein Kommanditist darf die KG nach außen vertreten.
In der Genossenschaft hat jedes Mitglied grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Anteile.
Aufgabe 12Freie AntwortKnifflig
Situation

Die Geschäftsführerin von Lumen Leuchten erzählt, dass die Gründer 2011 zunächst eine OHG führen wollten, sich dann aber für die GmbH entschieden haben.

Nenne je zwei Vorteile und Nachteile der GmbH gegenüber der OHG aus Sicht der Gründer.

Karteikarten

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