Rechtsformen der Unternehmung
In 30 Sekunden
Die Rechtsform legt fest, wer haftet, wer entscheidet und wer den Gewinn bekommt. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) haften Menschen mit ihrem Privatvermögen, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Für die Prüfung brauchst du vor allem Haftung, Mindestkapital, Organe und Handelsregister.
- Du unterscheidest Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG und eG nach Haftung, Leitung und Kapital.
- Du kennst die Mindestkapitalien von GmbH, UG und AG und die Regeln zur Mindesteinzahlung.
- Du verteilst den Gewinn einer OHG nach der Regel, die seit 2024 gilt.
- Du ordnest Unternehmen der Abteilung A oder B des Handelsregisters zu und unterscheidest deklaratorische und konstitutive Wirkung.
- Du nennst die Firmengrundsätze und erkennst unzulässige Firmen.
Jedes Unternehmen braucht eine Rechtsform. Das ist das rechtliche Kleid des Unternehmens. Sie regelt, wer haftet (wer zahlt, wenn Schulden offen sind), wer die Geschäfte führt (wer intern entscheidet) und wer vertritt (wer nach außen Verträge unterschreiben darf).
Die Grundunterscheidung:
- Personengesellschaften (OHG, KG): Mindestens eine Person haftet unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Die Gesellschaft ist eine juristische Person. Für Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
- Rechtsformen
- Einzelunternehmene. K., eine Person, haftet allein und unbeschränkt
- Personengesellschaften
- OHGalle haften unbeschränkt
- KGKomplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage
- GmbH & Co. KGKomplementär ist eine GmbH
- Kapitalgesellschaften
- GmbHStammkapital mind. 25.000 €
- UG (haftungsbeschränkt)ab 1 €, Rücklagenpflicht
- AGGrundkapital mind. 50.000 €
- Genossenschaft (eG)fördert ihre Mitglieder, eine Person = eine Stimme
| Rechtsform | Haftung | Geschäftsführung/Vertretung | Mindestkapital | Register |
|---|---|---|---|---|
| e. K. | Inhaber unbeschränkt mit Privatvermögen | Inhaber allein | keins | HR Abt. A |
| OHG | alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar, gesamtschuldnerisch | jeder Gesellschafter (Einzelbefugnis) | keins | HR Abt. A |
| KG | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage | nur Komplementäre; Kommanditist hat Kontroll- und Widerspruchsrecht | keins | HR Abt. A |
| GmbH | nur Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | 25.000 € Stammkapital | HR Abt. B |
| UG (haftungsbeschränkt) | nur Gesellschaftsvermögen | Geschäftsführer | 1 €, 25 % des Jahresüberschusses in die Rücklage | HR Abt. B |
| AG | nur Gesellschaftsvermögen | Vorstand | 50.000 € Grundkapital | HR Abt. B |
| eG | nur Genossenschaftsvermögen (Nachschusspflicht laut Satzung möglich) | Vorstand | keins, mind. 3 Mitglieder | Genossenschaftsregister |
- •Alle Gesellschafter haften unbeschränkt (auch privat), unmittelbar (Gläubiger können direkt zu ihnen) und gesamtschuldnerisch (jeder für die ganze Schuld).
- •Jeder Gesellschafter darf gewöhnliche Geschäfte allein führen und die OHG allein vertreten.
- •Außergewöhnliche Geschäfte brauchen die Zustimmung aller.
- •Firma mit Zusatz „OHG“ oder „offene Handelsgesellschaft“.
- •Mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und mindestens ein Kommanditist (Teilhafter).
- •Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage. Hat er voll eingezahlt, haftet er nicht mehr persönlich.
- •Geschäftsführung und Vertretung liegen nur bei den Komplementären.
- •Kommanditist: Kontrollrecht (Einsicht in den Jahresabschluss) und Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften (§ 164 HGB).
Gewinnverteilung bei OHG und KG seit 1. Januar 2024 (MoPeG): Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts regelt, wird der Gewinn nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen verteilt. Gibt es keine, nach dem Verhältnis der vereinbarten Beiträge (Einlagen), und erst wenn auch das fehlt, nach Köpfen (§ 120 HGB i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die alte Regel „4 % auf den Kapitalanteil, Rest nach Köpfen“ gilt nicht mehr.
In der Praxis regelt fast jeder Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung selbst. Dann gilt der Vertrag.
Die „Licht & Form OHG“ (ein Lieferant von Lumen Leuchten) hat drei Gesellschafter. Vereinbarte Beiträge: Anna 200.000 €, Ben 120.000 €, Cem 80.000 €. Der Vertrag sagt zur Gewinnverteilung nichts. Gewinn: 96.000 €.
- Summe der Beiträge: 400.000 €
- Anna: 200.000 / 400.000 = 50 % → 48.000 €
- Ben: 30 % → 28.800 €
- Cem: 20 % → 19.200 €
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Stammkapital mindestens 25.000 € (§ 5 GmbHG). Bei der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt aber mindestens 12.500 €, also die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Organe: Geschäftsführer (leitet und vertritt), Gesellschafterversammlung (oberstes Organ, beschließt z. B. über den Gewinn), ein Aufsichtsrat ist erst bei mehr als 500 Arbeitnehmern Pflicht. Der Gewinn wird nach Geschäftsanteilen verteilt.
UG (haftungsbeschränkt): eine „Mini-GmbH“ (§ 5a GmbHG). Gründung schon mit 1 € Stammkapital möglich. Dafür muss sie jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses (gemindert um einen Verlustvortrag) in eine gesetzliche Rücklage stellen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
AG (Aktiengesellschaft): Grundkapital mindestens 50.000 € (§ 7 AktG), aufgeteilt in Aktien. Aktionäre bekommen eine Dividende im Verhältnis ihrer Anteile.
GmbH & Co. KG: eine KG, deren Komplementär eine GmbH ist. Die GmbH haftet zwar unbeschränkt, aber eben nur mit ihrem Vermögen. So haftet am Ende keine natürliche Person privat. Eingetragen in Abteilung A, weil sie eine KG ist.
Genossenschaft (eG): mindestens 3 Mitglieder, Ziel ist die Förderung der Mitglieder (z. B. Volksbank, Wohnungsgenossenschaft, Einkaufsgenossenschaft). Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, egal wie viele Anteile es hat.
- •Die Eintragung bestätigt nur, was rechtlich schon besteht.
- •Istkaufmann: ist Kaufmann schon vor der Eintragung.
- •Prokura: gilt ab der Erteilung, Eintragung kommt danach.
- •OHG/KG mit Handelsgewerbe: entsteht im Außenverhältnis schon mit Geschäftsbeginn.
- •Erst die Eintragung schafft die Rechtswirkung.
- •GmbH, UG und AG entstehen als juristische Person erst mit der Eintragung.
- •Kannkaufmann (Kleingewerbe) wird erst durch die Eintragung Kaufmann.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, online einsehbar. Abteilung A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften (e. K., OHG, KG, GmbH & Co. KG). Abteilung B: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Genossenschaften stehen im eigenen Genossenschaftsregister.
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 HGB). Sie ist nicht das Unternehmen selbst. Sie muss einen Rechtsformzusatz enthalten (§ 19 HGB), z. B. „e. K.“, „OHG“, „GmbH“.
| Grundsatz | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Firmenwahrheit und -klarheit | Die Firma darf nicht täuschen. | „Lumen Leuchten Weltmarktführer GmbH“ ist unzulässig, wenn das nicht stimmt. |
| Firmenausschließlichkeit | Am selben Ort muss sich die Firma deutlich von bestehenden Firmen unterscheiden (§ 30 HGB). | Keine zweite „Lumen Leuchten GmbH“ in Kassel. |
| Firmenbeständigkeit | Die Firma darf beim Inhaberwechsel fortgeführt werden, wenn der bisherige Inhaber zustimmt (§ 22 HGB). | Der Käufer führt „Lumen Leuchten“ weiter. |
| Firmenöffentlichkeit | Jeder Kaufmann muss seine Firma im Handelsregister eintragen lassen (§ 29 HGB). | Eintragung beim Amtsgericht Kassel |
| Firmeneinheit | Ein Unternehmen führt nur eine Firma. | Keine zweite Firma für dasselbe Geschäft |
Häufige Prüfungsfehler:
- „Der Kommanditist haftet nicht.“ Falsch: Er haftet bis zur Höhe seiner Einlage. Ist die Einlage voll eingezahlt, ist er nur raus aus der persönlichen Haftung.
- „Die GmbH-Gesellschafter haften mit 25.000 €.“ Falsch: Die GmbH haftet mit ihrem ganzen Vermögen. Die Gesellschafter riskieren nur ihre Einlage.
- „OHG-Gewinn: 4 % Zinsen, Rest nach Köpfen.“ Das ist die Regel bis 2023. Seit 2024 gilt das Beteiligungsverhältnis.
- Bei der GmbH genügen nicht immer 12.500 €: Bei 60.000 € Stammkapital ist ein Viertel (15.000 €) mehr als 12.500 €.
A wie „Alle Menschen“: In Abteilung A stehen Unternehmen, hinter denen Menschen voll haften (e. K., OHG, KG). B wie „Beschränkt“: In Abteilung B stehen die Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung.
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Kurze Erklärvideos zum Thema. Das Video lädt erst, wenn du auf Play tippst. Geprüft am 6.10.2026.
Fachbegriffe auf Englisch
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Ordne jeder Rechtsform das passende Mindestkapital zu.
Welche Aussage zur Haftung in der KG ist richtig?
Die „Licht & Form OHG“ beliefert Lumen Leuchten mit Glasschirmen. Gesellschafter sind Anna (vereinbarter Beitrag 200.000 €), Ben (120.000 €) und Cem (80.000 €). Der Gesellschaftsvertrag enthält keine Regelung zur Gewinnverteilung und keine Beteiligungsquoten. Der Jahresgewinn beträgt 96.000 €.
Wie viel Euro Gewinn erhält Ben nach der gesetzlichen Regelung, die seit 2024 gilt?
Drei Freunde gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 60.000 €. Jeder übernimmt einen Geschäftsanteil von 20.000 €. Es gibt nur Bareinlagen.
Welchen Betrag müssen die Gesellschafter vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens insgesamt einzahlen?
Die „Glühwurm UG (haftungsbeschränkt)“ hat ein Stammkapital von 2.000 € und erzielt einen Jahresüberschuss von 18.000 €. Einen Verlustvortrag gibt es nicht.
Wie viel Euro muss die UG mindestens in die gesetzliche Rücklage einstellen?
Ordne die Organe der AG ihren Aufgaben zu.
Handelsregister: Stimmt das?
Welche zwei Firmen verstoßen gegen die Firmengrundsätze bzw. § 19 HGB?
Mehrere Antworten sind richtig (2).
Lumen Leuchten möchte einen neuen Händler in Kassel beliefern: die „Hell & Dunkel KG“. Komplementärin ist Frau Hell, Kommanditist ist Herr Dunkel mit einer Einlage von 50.000 €, von der er erst 30.000 € eingezahlt hat. Die KG zahlt eine Rechnung über 80.000 € nicht.
Welche Aussage ist richtig?
Welcher Firmengrundsatz ist jeweils betroffen?
Stimmt das?
Die Geschäftsführerin von Lumen Leuchten erzählt, dass die Gründer 2011 zunächst eine OHG führen wollten, sich dann aber für die GmbH entschieden haben.
Nenne je zwei Vorteile und Nachteile der GmbH gegenüber der OHG aus Sicht der Gründer.
Karteikarten
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